An dieser Stelle sollte eigentlich eine Chronologie der Ereignisse zur Silvesternacht in Connewitz geplant. Dieser hat sich nun erübrigt, nachdem die Polizei Leipzig selbst per Salamitaktik ihre ursprüngliche Meldung, die einen Mordversuch an einem Polizisten nahelegte, relativiert. Was genau in der Nacht geschah, ließ sich zunächst schwer nachvollziehen. Viele Redaktionen übernahmen die Version der Polizei unüberprüft, obwohl anhand von Tweets zu #le3112 und #le0101 die Ereignisse sich bereits anders rekonstruieren ließen.
Das Polizei sich politisch einmischt, ist kein Einzelfall. Polizei war schon immer politisch und so war die Silvesternacht in Leipzig nicht das erste Mal und wird auch nicht das letzte Mal sein, dass über Pressemeldungen und Social-Media-Kanäle von Polizeibehörden die Unwahrheit verbreitet wird.
Nach der Silvesternacht im Leipziger Stadtteil Connewitz schaukeln Staatsanwaltschaft und Politiker in den Beschreibungen der Nacht nach den Meldungen der Polizei immer weiter hoch, doch am Ende zerbröseln die Vorwürfe und die Polizei rudert zurück.
Vor den angekündigten gemeinsamen Protesten von Ende Gelände und verschiedenen Fridays For Future-Gruppen schickt die Polizei Aachen einen Brief an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Darin sind verschiedene Aussagen enthalten, die sich als falsch herausstellen.
An Pfingsten 2018 erfand sie einen politisch motivierten gefährlichen Angriff einer Menschenmenge auf das Haus eines Polizisten im niedersächsischen Hitzacker, und Medien bis nach Bayern gaben den Fall ohne eigene Recherche so wieder.
2017
Während des G20-Gipfels in Hamburg gab es einige fragwürdige Meldungen der Polizei Hamburg, die im folgenden Artikel aufgelistet sind:
Ebenfalls 2017 verbreitet die Polizei während der Räumung des Friedel per Tweet der Verdacht, der Türknauf einer Außentür sei mit einer tödlichen elektrischen Spannung versehen.
Im Februar 2016 wurden Berliner Polizisten bei einer Demonstration „vermutlich mit chemisch behandeltem Konfetti beworfen“, mutmaßte die B.Z. Berlin, weil sich Polizeiuniformen nach der Berührung mit dem Konfetti etwas verfärbt haben sollen. Zwei Wochen später gab dieselbe Zeitung Entwarnung: Am Konfetti waren keine Chemikalien festgestellt worden. Gelitten hatte darunter sowieso niemand.
2015
Um eine angeblich „mit Benzin gefüllte Flasche“ ging es auch beim G7-Gipfel in Elmau im Jahr 2015. Hier behauptete die Polizei auf Twitter, dass sie mit einer solchen Flasche beworfen worden sei, und rechtfertigte damit einen Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken gegen Demonstranten. Im Nachhinein zog sie die Aussage mit der Benzin gefüllten Flasche zurück. Beim gleichen Gipfel stellte die Bundespolizei durch die Verwendung eines Hashtags Dinge in Zusammenhang, bei denen es nicht unbedingt ein Zusammenhang besteht. Die falsche Kontextualisierung ist eine Methode von Fake-News. Sie kann einen Protest gefährlicher aussehen lassen, als er wirklich ist: „Erfolgreiche Grenzkontrollen an der A 93 – diese verbotenen Waffen haben wir heute beschlagnahmt #G7 #G7Summit“
2014
Als die Hamburger Polizei 2014 ein Gefahrengebiet ausrief, in dem sie besondere Befugnisse hat, diente unter anderem ein erfundener Angriff von 30 bis 40 Menschen auf eine Polizeiwache als Rechtfertigung.
Immer donnerstags geht die rechtsradikal Gruppe, die sich selbst Steeler Jungs nennt, in Essen-Steele auf die Straße. Jeden Donnerstag sind Antifaschist*innen von Essen Stellt Sich Quer, Aufstehen gegen Rassismus Essen, von der Antifa Essen-Westoder anders organisiert dabei. Dabei wird immer wieder das zweierlei Maß der Polizei deutlich (wie im Tweet von ESSQ angedeutet).
Am 19.12.2019 kam es in diesem Zusammenhang zu einem Polizeieinsatz gegen Antifaschist*innen. ESSQ hat zu diesem Vorfall jetzt einen Bericht veröffentlicht.
Katja Meier hat für die Grünen in Sachsen als Spitzenkandidatin den Wahlkampf geführt. Dass sie mal in einer Punkband gespielt hat, war schon im August bekannt. Im taz-Artikel über Katja Meier ist ausgerechnet Hurra, der Mai ist da! verlinkt, das Video, das jetzt für große Aufregung sorgt. Fast ein halbes Jahr später, hat das nun auch die AfD bemerkt und Katja Meiers Vergangenheit mit Blick auf Silvester in Connewitz thematisiert.
Hurra, hurra, ein Molli brennt
Der Text des Liedes ist eigentlich ziemlich banal. Es beschreibt Eskalation von Gewalt gegenüber Cops.
Advent, Advent, ein Mollie* brennt
[Ganz] Deutschland feiert [Mai]
Und wenn das [vierte] Mollie brennt,
Dann kommen die Bullen.
Der erste Mai [Text unverständlich]
Advent, Advent, ein Sixpack** brennt
erst eins, dann zwei, dann drei
Und wenn das [vierte] Sixpack brennt,
dann kommen die Bullen.
Der erste Mai [Text unverständlich]
Advent, Advent, ein Bulle brennt
erst eins, dann zwei, dann drei
Und wenn der [vierte] Bulle brennt,
dann haben wir [gewonnen.]
Den ersten Mai [verpennt]
Hurra, hurra, ein Sixpack brennt
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2016 geurteilt, dass es sich um Meinungsäußerung handelt, wenn nicht eine explizite Personen-Gruppe (hier: eine bestimmte Gruppe Cops) angesprochen ist. Auch wenn sich das Urteil auf ACAB bezog, lässt sich die Auslegung auf den Liedtext ebenso übertragen.
Die entscheidende Passage aus dem Beschluss des BVG:
Eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, kann zwar unter bestimmten Umständen ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein. Je größer das Kollektiv ist, auf das sich die herabsetzende Äußerung bezieht, desto schwächer kann auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden, weil es bei den Vorwürfen an große Kollektive meist nicht um das individuelle Fehlverhalten oder individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um den aus der Sicht des Sprechers bestehenden Unwert des Kollektivs und seiner sozialen Funktion sowie der damit verbundenen Verhaltensanforderungen an die Mitglieder geht.
Es geht hier nicht – wie beispielsweise bei der Affäre um den Neo-Nazi Möritz in der CDU – um Verbindungen zu einer Organisation, die konkrete Listen politischer Gegner und Waffen für einen Tag X besitzt. Damit ist der Liedtexts mal abgesehen von der Kunstfreiheit, als Meinungsfreiheit gedeckt. Die öffentliche Debatte, die sich gerade darum dreht, ob es sich bei der Punkband um eine Jugendsünde handelt, ist absurd. Es gibt diese Jugendsünde schlicht nicht.
Hurra, hurra, ein Bulle brennt
Während ich diesen Text schreibe, kommt raus, dass die schwerwiegenden Vorwürfe der Leipziger Polizei nicht stimmen. Die Notwendigkeit des Polizei Hinterfragens und Kritisierens, wie es für Punk elementar ist, ist real. Die staatliche Kontrolle der Staatsgewalt ist mangelhaft.
Polizeigewalt ist ein gesellschaftliches Tabu. Schon kleinstes Hinterfragen oder Kritisieren führt so einer toxischen Abwehrreaktion reaktionärer Kräfte. Menschen, die sich gegen einen übergriffige Praktiken wehren, werden zu Terrorist*innen.
Die Ausschreitungen in #Leipzig sind abscheulich. Es ist schockierend, wie Chaoten ein Neujahrsfest in Hass & Gewalt eskalieren lassen. Unsere Gedanken sind bei den Einsatzkräften, die hier Opfer von linkem Terror wurden. Die Täter müssen die ganze Härte des Rechtsstaates spüren.
Polizei hat bestimmte Rechte und Privilegien, die sie für ihre tägliche Arbeit braucht. Aber sie unterliegt auch bestimmten Gefährdungen. Also wenn ich das Gewaltmonopol wahrnehme in einem Rechtsstaat, dann kann ich das nur tun, wenn ich mich auch an rechtliche Begrenzungen halte, strikt halte. Und das deutlich zu machen, wohin es führen kann, wenn diese Begrenzungen wegfallen, dafür ist gerade die Auseinandersetzung mit der Geschichte der NS-Zeit ein gutes Beispiel.
Es gibt in Sachsen ebenso wenig wie in anderen Bundesländern (Berlin ausgenommen), Mechanismen, um neutrale Ermittlungen durchzuführen, wenn Polizei rechtliche Begrenzungen übertritt. Eine Justizministerin mit Punkband-Biografie? Etwas Besseres kann es doch gar nicht geben. Wir brauchen mehr Punks in den Ministerien, Menschen mit einem ausgeprägten Misstrauen gegenüber staatlichen Behörden. Menschen, die sich trauen, unbequeme Fragen zu stellen. Ob Katja Meier das ist, weiß ich nicht, aber ihre Zeit mit den Harlekins ist nicht das Problem.
In der Silvesternacht kam es zu einem Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos zu einem vernichtenden Feuer bei dem (bis auf zwei junge Schimpansen) alle Menschenaffen zu Tode kamen. Neben der unbeschreiblichen Tragödie geraten zwei bemerkenswerte Details des Polizeieinsatzes in den Hintergrund.
Grund dafür, dass dort alle Lebewesen starben: sie waren eingesperrt. Von anderen Menschenaffen. Die Polizei hätte übrigens mit Maschinenpistolen auf freilaufende Tiere geschossen. Alles für den Kommerz. #SystemChange#AnimalLiberationhttps://t.co/lRyzTeDoHK
Medienberichte über Einsatz von „Maschinengewehren“
Um wohl den Feuerwehreinsatz gegen freilaufende Großtiere abzusichern, sollen Polizist*innen mit Maschinengewehren im Krefelder Zoo vor Ort gewesen sein, berichtete der WDR in einer mittlerweile nicht mehr verfügbaren Meldung. Gemeint waren vermutlich Maschinenpistolen, die bei der Polizei in NRW zum Einsatz kommen, voraussichtlich eine MP5.
Beschreibung der Verdächtigen durch die Polizei Krefeld
Wenn die Polizei Menschen beschreibt, offenbart sich oft ein Menschenbild, dass auf der Logik basiert, dass bestimmten Gruppen Kriminalität mehr, anderen eher weniger zugetraut werden kann (–> Stigmatisierung). Die Art und Weise, wie die Polizei in Krefeld dies hier in Bezug auf die Menschen tut, die sich nach dem Brand als potentielle „Verursacher“ freiwillig gemeldet haben, fällt in genau dieses Muster.
Die Polizei #Krefeld hat Ergebnisse zum Brand im Zoo. Auf einem Plexiglasdach der Halle hat der Brand begonnen. Verursacher, die Laternen gestartet haben, haben sich bei der Polizei gemeldet. O-Ton: "Ganz normale, bürgerliche Menschen die einen vernünftigen Eindruck machen."
Verdacht der Strafvereitelung in Thüringen: Behördensprecher Dirk Germerodt sagte, es bestehe der Verdacht, dass der Vergewaltigung verdächtige Polizisten vorab aus der Polizei heraus gewarnt wurden.
Ungeheuerliche Recherche: Es geht um Racial Profiling gegen (vermeintliche) Sinti und Roma und Verstöße gegen Menschen- und Völkerrechte durch die Polizei. Random Fact: polizeiliches Personal, dass in NS-Zeit gegen Sinti und Roma eingesetzt wurde, wurde 1:1 in die Behörden der BRD übernommen. Dazu das wenig bekannte, aber sehr dunkle Kapitel der Ermittlungen gegen Sinti und Roma im Rahmen der Ermittlungen zu den Opfern des NSU (hier: M. Kiesewetter).
Ein „Manifest“, der dazu aufruft und animiert selbst aktiv zu werden, findet sich auf der CrimesthInc-Unterseite To Change Everything. In 30 Sprachen wird klar, warum es nicht reicht, ein in sich korruptes System an einzelnen Schwerpunkten zu „korrigieren“, sondern ganzheitliche Veränderung nötig und für alle möglich ist. Darin spielt natürlich auch die von der Polizei ausgehenden Probleme eine Rolle.
Kann mensch auf Grund seiner Kürze und Praxisnähe wunderbar in den freien Tagen um keinMachten und Neujahr lesen.
Am Samstagmorgen (28.12.2019) starb ein Mensch, der wohl an einer psychischen Erkrankung litt, nachdem Polizist*innen geschossen hatten. Angeblich hatte der Mensch, der in der Meldungen männlich gelesen wird.
Damit wurden im Jahr 2019 jetzt 15 Menschen (alle männlich), viele waren psychisch vorbelastet oder zum Zeitpunkt der Polizeimaßnahme in einer psychischen Ausnahmesituation.
Durch Polizeischüsse getötete Menschen im Jahr 2019
Elektroschockgeräte, elektronische Fußfesseln, Aufenthaltsgebote, Möglichkeiten, das Internet abzuschalten und Menschen mit Meldeauflagen zu nerven. All das enthält der Entwurf für ein neues Polizeigesetz in Schleswig Holstein. Außerdem soll die Polizei die Erlaubnis erhalten, Sprengmittel auch gegen Menschen einzusetzen und Schusswaffen gegen Kinder.
Zu all diesen Plänen sagen wir: Nein!
Wir dokumentieren an dieser Stelle einen Beitrag von freiheitsfoo mit näheren Details zu den Vorhaben…
Kritik an geplanter Polizeirechtsverschärfung in Schleswig-Holstein – freiheitsfoo übergibt ausführliche kritische Stellungnahme an den InnenausschussPubliziert am 20. Dezember 2019 von freiheitsfoo
Anfang November 2019 stellte die Koalition in Schleswig-Holstein einen Entwurf mit umfangreicheren Änderungen zum Polizeirecht im Landesverwaltungsgesetz vor. Betont worden war vor allem von den Grünen und der FDP die Bürgerrechtsfreundlichkeit des Entwurfs. freiheitsfoo hat den Gesetzesentwurf jetzt in einer Stellungnahme detailliert untersucht und stellt kritisch fest:
Zahlreiche Grund- und Menschenrechte werden durch neue polizeiliche Befugnisse weiter eingeschränkt, bürgerrechtsfreundlich ist der Entwurf nicht.
Nachdem wir bereits vor einiger Zeit eine Synpopse, also eine übersichtliche Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen veröffentlicht haben entstand aus der genauen Untersuchung des Gesetzentwurfs eine 36 Seiten lange Dokumentation der Polizeirechts-Reform mitsamt ausführlicher Kritik und Stellungnahme. Das freiheitsfoo hat dieses Dokument dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags aushändigen lassen – so kann es den Parlamentariern und der Öffentlichkeit als kritisches Handbuch aus den Reihen der Zivilgesellschaft zur Hand sein und den weiteren Gesetzgebungsprozess begleiten.
Einige Details:
Die einzigen Änderungen, die tatsächlich etwas im Sinne von Rechten für Betroffene polizeilicher Maßnahmen verbessern, beruhen auf Urteilen des Bundesverfassungsgericht. So wurde beispielsweise die automatische Kennzeichenerfassung als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem betont die Koalition sie wieder einführen zu wollen sobald klar ist wie das vereinbar mit der Verfassung doch gehen könnte. Das ist bezeichnend für die aktuellen Polizeirechtsverschärfungen in den letzten Jahren in anderen Bundesländern – und jetzt auch in Schleswig-Holstein.
So enthält das Gesetz mehr Überwachungsbefugnisse, wie zum Beispiel den Einsatz von Bodycams, die zuwider den Erkenntnissen aus wissenschafltichen Studien eingeführt werden, präventiven Einsatz von verdeckten Ermittler*innen oder die Möglichkeit, Menschen mit elektronischer Fußfessel auf Schritt und Tritt zu verfolgen. Zukünftig soll die Polizei an Bahnhöfen, Autobahnen und im Grenzbereich wahllos Menschen konrollieren können. Alle Erfahrungen mit solchen Kontrollen zeigen, dass es dabei oft zu rassistischen Diskriminierungen durch die Polizei kommt. Das wird auch nicht dadurch verhindert, dass „die Vorschrift diskriminierungsfrei ausgestaltet“ sei, wie in de Begründung angeführt – hier zeigt sich einmal mehr, dass Menschenrechte lediglich als leere Worthülsen vorkommen.
Auch reale Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Menschen durch die Polizei werden bei bloßen Verdachtsmomenten ermöglicht. Bei dem Verdacht, eine Person könnte Straftaten begehen, darf die Polizei einer Person vorschreiben, sich beliebig oft auf einer Polizeistation melden zu müssen – so sollen beispielsweise Fußballfans an der Reise zu ihren Lieblingsspielen gehindert werden. Die Polizei kann Menschen vorschreiben, sich an bestimmten Orten aufzuhalten und Aufenthaltsverbote aussprechen. Wenn sie sich dem Tragen einer elektronischen Fußfessel verweigern, darf die Polizei sie gleich einsperren – immer noch alles auf reiner Verdachtsgrundlage, ohne dass die Menschen irgendetwas kriminelles getan haben müssen. Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat und ein Paradigmenwechsel der Polizeiarbeit, die nun bei von ihr vermuteter und selbst begründeter Gefährdungslage schwerste Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte lediglich verdächtiger Personen vornehmen darf.
Direkte Gewalt darf die Polizei mehr anwenden als je zuvor: Ihr wird es erlaubt, auf Kinder zu schießen, Sprengmittel auch gegen Menschen einzusetzen und mit dem Taser bekommt sie eine neue gefährliche, oft tödlich wirkende Waffe mit geringer Einsatzschwelle. Die sogenannten „Elektroimpulsgeräte“ – tatsächlich handelt es sich um Elektroschockwaffen – wirken oft tödlich, so starben in den USA mehr als 700 Menschen nach Einsätzen der Waffen.
Das Gesetz kommt in einer Zeit, in der die Kriminalität eher abnimmt als zunimmt. Es gibt also keinerlei objektive Grundlage, hier Befugnisse der Polizei verschärfen zu müssen. Wer diesen Gesetzesentwurf mitträgt, hat das Konzept von Bürgerrechten und Freiheit nicht verstanden. Die Freiheit ist immer die der anders denkenden und der am Rand der Gesellschaft stehenden Menschen.
Polizeigewalt ist mehr als physische Gewalt durch Polizist*innen. Jede Überwachungsmaßnahme, jeder Einschüchterungsversuch ist Teil der Gewalt durch Polizei. Trotzdem wird diese Gewalt immer besonders tragisch deutlich, wenn ein Menschenleben zu Ende geht. Stand heute (19.12.2019) sind im Jahr 2019 14 Menschen an den Folgen von Schüssen von Polizist*innen verstorben. Der höchste Wert seit 20 Jahren. 2018 starben elf Menschen, 2017 sieben. (Screenshot: taz-Dossier Polizeitote)
Über das Jahr verteilten sich die Fälle ziemlich ausgewogen. Wie auch in vergangenen Jahren waren November und Dezember tödlicher als die anderen. Hoffen wir, dass dies alle Toten für 2019 sind.
In 2019 waren alle Opfer von Polizeischüssen männlich.
Eine überwältigende Zahl der Getroffenen (>85%) ist jünger als 50 Jahre alt. Die meisten (6) unter 30 Jahre. /5
Nach Bundesländern:
In neun Bundesländern gab es Tote als Folge von Schüssen von Polizist*innen. In NRW sind im vergangenen Jahr mit fünf die meisten Menschen von Polizeikugeln getötet worden. Außerdem aufgeschlüsselt in Relation zu Einwohnerzahl.
Da sich Polizeigewalt auch immer besonders gegen marginalisierte Gruppen der Gesellschaft richtet, habe ich versucht, zu recherchieren, ob es sich bei einem Opfer um ein PoC oder Mensch in einer Geflüchteteneinrichtung handelt.
Laut Polizeimeldungen sind die Beamt*innen immer „gezwungen“ gewesen zu schießen. Tatsächlich wurde nur in zwei Fällen ein SEK dazugerufen.