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Reform des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

Posted: März 19th, 2020 | Author: | Filed under: In eigener Sache | No Comments »

Überwachung

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU sowie der AfD hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns die Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) verabschiedet.

Damit kann die Polizei nun unter anderem:

  • mit Richtergenehmigung IT-Systeme wie Computer oder Smartphones präventiv heimlich online durchsuchen
  • die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird
  • Wohnungen mit richterlicher Erlaubnis heimlich betreten und durchsuchen
  • im Vorfeld von Überwachungsmaßnahmen fortan auch Geräte wie einen „WLAN-Catcher“ nutzen, um „spezifische Kennungen“ beziehungsweise den Standort eines IT-Systems ausfindig zu machen
  • „unbemannter Luftfahrtsysteme“ einsezen, um Anhaltspunkte für Online-Durchsuchungen, den großen Lauschangriff oder gängige Formen der TKÜ zu erhalten
  • „Nutzungsdaten“ wie IP-Adressen, Browsertyp, Seitenabrufe oder Besuchsdauer von Telemedienanbietern anfordern
  • Body-Cams einsetzen
  • Kfz-Kennzeichen-Scanning durchführen
  • „Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen“ im Grenzgebiet „bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern“ durchführen

Quelle: heise.de (Abgerufen am 19.03.2020 um 21:02 Uhr)


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