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Aus (Neutralitäts)gründen: nicht neutral

Posted: August 17th, 2020 | Author: | Filed under: Polizei und Medien | No Comments »

Wenn Polizei sich mit massiven Vorwürfen konfrontiert sieht, die sich nicht ohne Weiteres erklären lassen, werden Ermittlungen angestellt. Diese Ermittlungen werden z. B. bei Todesopfern bei Polizeimaßnahmen von einem benachbarten Polizeipräsidium durchgeführt. In Pressemitteilungen der Polizei wird dann die Formulierung aus Neutralitätsgründen verwendet. Dabei hat es mit Neutralität gar nichts zu tun, wenn Polizist*innen gegen Polizist*innen ermitteln. Eher das Gegenteil. Trotzdem schafft es die Phrase immer wieder ohne Einordnung in eine Mehrzahl von Presseberichten zu diesen Fällen.

Zuletzt ist mir die Formulierung in einer Pressemitteilung der Polizei Düsseldorf begegnet. Eine kurze Stichprobe ergab, dass 9 von 10 online dazu veröffentlichten Artikeln, die Formulierung ohne Einordnung übernehmen.

„Aus Neutralitätsgründen“ ist eine interessante Formulierung. Nicht alles was aus Gründen der Neutralität geschieht, ist automatisch neutral. Wahrscheinlich das wenigste.

Ermittlungen an ein benachbartes Polizei-Revier abzugeben, ist wohl so ziemlich das Gegenteil von Neutralität. Selbst wenn das Präsidium in München in Flensburg ermittelte, wäre Neutralität keinesfalls gegeben.

Bitte verwendet diese Phrase nicht! Sie ist Teil des Narrativs, dass effektive Kontrolle von Polizei verhindert und so Menschen systematisch in Gefahr bringt und Konsequenzen für Cops verhindert.

 

 

 


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